Heiraten in Dänemark

Über uns

Wir sind ein deutsches Unternehmen, das unter der Steuernummer 08144/101/47 gegründet wurde und auf die Durchführung aller Eheverfahren in Dänemark für alle Nationalitäten.

❤️ Warum wir? ❤️

Es gibt viele Wettbewerber von Dienstleistern, die günstigere Preise anbieten, aber wenn wir unsere Preise und die Qualität unserer Dienstleistungen vergleichen, sind sie am besten im Vergleich in den folgenden Punkten:

  1. Der Full-Service-Vertrag kostet 1100 €, was bedeutet, dass es keinen anderen Überraschungszuschlag gibt, wie es bei vielen anderen Low-Cost-Konkurrenten der Fall ist, die den gleichen Service anbieten.

  2. Wir arbeiten einwandfrei legal, da alle Zahlungen nach Deutsches Recht auf unser Bankkonto (Firmenkonto) überwiesen werden.

  3. Nach unserer Erfahrung dauert es etwa eine Woche, um Ihre Ehe zu beantragen, um die Dokumente zu erhalten und den Dienst zu starten.

  4. Wir können Ihren Hochzeitstermin an jedem Tag der Woche planen, einschließlich des Wochenende.

  5. Erfahrung und Schnelligkeit bei der Arbeit, so dass Sie Ihre Hochzeitszeremonie in nur 20 Minuten in Dänemark beenden können und Sie nicht mehr in Dänemark bleiben müssen.

  6. Die Kosten für den Service beinhalten auch die Möglichkeit, Begleiter mit zu bringen (Eltern, Freunde, ... usw) 

Uns einzustellen ist besser für Sie

  1. Jeder versucht, Geld zu sparen, aber man muss vorsichtig sein, weil das Risiko, die Ehe persönlich und ohne Erfahrung zu beantragen, wieder zu Verzögerungen, höheren Kosten und der Zahlung von Gebühren führt.

  2. Die Gründe für die Weigerung, bei der dänischen Registrierungsstelle zu heiraten, variieren und Anfragen werden in der Regel in englischer Sprache angefordert, was das Antwortverfahren kompliziert macht und zur Ablehnung des Antrags ohne Rückerstattung der Gebühren der Registrierungsstelle führt, aber aus unserer Erfahrung vermeiden wir alle Fehler und bieten Rechtsberatung und Beratung, was eine schnelle Bearbeitung des Antrags und den erfolgreichen Abschluss der Transaktion bedeutet.

  3. In einigen Fällen verlangt das Registrierungsamt in Dänemark einige Dokumente (in Form von Anfragen) und hier liegt unere Aufgabe, den Kunden ordnungsgemäß anzuweisen um die erforderlichen Dokumente zu sichern. Das bedeutet, dass die Gebühren nicht wieder bezahlt werden müssen.

  4. Alle Korrespondenzen und Kommunikationen mit der dänischen Registrierungsstelle sind ausschließlich in Dänischer oder englischer Sprache, und wir sprechen (Dänisch, Englisch, Deutsch, Arabisch). Das erleichtert die Kommunikation mit dem Kunden und der Registrierungsstelle in Dänemark, und es ist uns gelungen, die dänische Registrierungsstelle jedes Mal zu überzeugen, wenn eine Anfrage angefordert wurde.

  5. Wenn Sie sich persönlich den Antrag stellen, müssen Sie das 19-seitige Antragsformular selbst mit Genauigkeit und Verantwortung ausfüllen, was sehr schwierig und kompliziert. Solche Fehler führen zu erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung des Antrags bei der dänischen Zulassungsstelle und können auch zur Verweigerung einer Heiratserlaubnis führen. Bei einem Vertragsabschluss mit uns füllen wir durch unser Know-how alle Formulare und Fragebögen präzise aus.

  6. Eine Person, die persönlich eine Ehe beantragt, muss sich auch an das dänische Zulassungsbüro wenden, wo die Hochzeit stattfinden wird, und sich auf das Datum der Eheschließung einigen. Es ist allerdings in der Regel schwierig, mit dem Registrierungsbüro zu kommunizieren, da die Wartezeit auf den gewünschten Mitarbeiter bis zu anderthalb Stunden betragen kann. Er ist üblich, mit langen Wartelisten zu rechnen, um das Datum der Ehe zu bestimmen, das bis zu zwei Monate oder mehr betragen kann. Wir könnten die Ehe in der darauffolgenden Woche nach Erhalt einer Heiratserlaubnis beim dänischen Meldeamt hinbekommen.

Uns zu beauftragen bedeutet

⭐ Sparen an Geld, Zeit und Mühe 

Die für beide Ehegatten erforderlichen Unterlagen

  1. Persönliche Identität (ID): Für Bürger aus Deutschland, EU, Großbritannien, USA, Kanada, Australien und Neuseeland.

    Wohnsitz: Für Personen, die eine Aufenthaltsgenehmigung in den oben genannten Ländern haben.

    Schengen-Visum: im Fall eines fehlenden Aufenthalts.

  2. Ein Reisepass.

  3. Eine Familienstandserklärung aus dem Rathaus.

  4. Eine besondere Vollmacht (Sondervollmacht) zur Eheschließung (wir senden sie an beide Ehegatten).

  5. Beantworten Sie die Fragen auf Seite 13 des Basisantrags (wir senden ihn an beide Ehegatten).

Bedingungen für die erforderlichen Unterlagen

  1. Ein Reisepass, der mindestens fünf Monate gültig ist.

  2. Eine Aufenthaltserlaubnis / ID, die mindestens zwei Monaten gültig ist.

  3. Wenn Sie keine Aufenthaltserlaubnis haben, aber ein Schengen-Visum besitzen, darf die Dauer des Schengen-Visums nicht weniger als zwei Monaten betragen.

  4. Die beiden Ehegatten dürfen nicht jünger als 18 Jahre sein.

    Alle Dokumente müssen an folgende E-Mail gesendet werden:  info@heirateninsüddänemark.de

Verfahren

  1. Wir senden den Vertrag, die Rechnung und die vollmacht an den Kunden.

  2. Der Kunde unterschreibt den Vertrag und leistet die erste Zahlung.

  3. Der Kunde wird eine Kopie des Vertrages nach Unterzeichnung und eine Kopie der Zahlung der ersten Zahlung senden.

  4. Der Kunde wird die notwendigen Unterlagen und Dokumente senden, um den Antrag einzureichen.

  5. Nach Ausfüllen der Unterlagen und Einreichen des Antrags erhalten wir innerhalb von sechs Tagen die Genehmigung zur Eheschließung, sofern keine Anfragen des dänische Standesämts vorliegen.

  6. Wir buchen einen Termin für Eheschließung innerhalb von zwei bis vier Wochen.

  7. Die Verlobten müssen nur einmal nach Dänemark kommen, um die Trauung abzuschließen.

  8. Die Verlobten müssen am Hochzeitstag persönlich und nur einmal nach Dänemark kommen, um die Trauung abzuschließen (die Dauer der Trauung beträgt nur 20 Minuten).

  9. Das Paar erhält eine Kopie des Ehevertrages in fünf Sprachen (Dänisch, Englisch, Deutsch, Französisch, Spanisch).

  10. Der Kunde kann mehr als eine Kopie des (nicht beglaubigten) Ehevertrages kostenlos erhalten.

Auftragskosten

Die Gesamtkosten der Eheverfahren

€ 1100

aufgeteilt in zwei Zahlungen

Die erste Zahlung beträgt   €550

Wenn die Erste Zahlung erfolgt, fangen wir mit der Bearbeitung der Unterlagen an

Die zweite Zahlung beträgt   €550

bei ersten Antwort des dänischen Familiengerichts geleistet

Bedingungen und Zahlungsmethode:

  1. Der erste Zahlungsbetrag wird auf das Konto unseres Unternehmens überwiesen.

  2. Der Betrag der zweiten Zahlung wird auf dasselbe Konto überwiesen, wenn den Ehegatten das Heiratsdatum mitgeteilt wird.

Die Kosten beinhalten folgende Leistungen:

  • Überprüfung aller vom Kunden zur Verfügung gestellten Dokumente und Unterlagen.

  • Heiratsantrag beim dänischen Registrierungsamt wird dann gestellt.

  • Weiterverfolgung des Antrags bis zum Abschluss der dänischen Registrierungsstelle (Ende des Verfahrens).

  • Senden des Resultats der Anfrage an den Kunden.

  • Buchung des Datums der Eheschließung.

  • Übergabe des Ehedatums an den Kunden.

Beratungsstelle

Kunden können eine Beratung für €550 anfordern, die Folgendes beinhaltet:

  1. Prüfung der Unterlagen (Dokumente) der Ehegatten.

  2. Wir prüfen und bestätigen alle vom Kunden zur Verfügung gestellten Dokumente und beraten darüber.

Hinweis: Wenn der Kunde uns ermächtigen möchte, den Heiratsantrag einzureichen und bis zu seiner Fertigstellung weiterzuverfolgen, unterliegt er den nachstehenden Vertragsbedingungen, und die Höhe der Konsultation gilt als erste Zahlung.

Personen, die sich bereits einzeln oder von einem anderen Unternehmen beim Registrierungsamt in Dänemark zum Zwecke der Eheschließung beworben haben und Fragen zu ihrem Antrag haben, können sie sich beraten lassen und uns ermächtigen, den Fall zu verfolgen, bis er mit dem Registrierungsamt in Dänemark für einen Betrag von €550 abgeschlossen ist.

Zusätzliche kostenpflichtige Dienstsleistungen

  1. Transportdienst von der nächstgelegenen deutschen Stadt an der Grenze zu Dänemark zum Ort der Trauung in Dänemark und umgekehrt (nach Vereinbarung).

  2. Hotelreservierungsservice in Dänemark (nach Vereinbarung).

  3. Wir bieten einen Begleiter von uns, der die Verfahren der Ehe schließung und Übersetzung während der Trauung verfolgt (nach Vereinbarung).

  4. Beglaubigungsdienst (Legalisierungsdienst) des dänischen Außenministeriums: Beglaubigung Kopien der Heiratsurkunde und senden sie an die Adresse des Kunden (100 Euro pro Kopie).

Die Bedingungen und allgemeine Bestimmungen

Die erste Partei: Heiratsvermittlung (Basem Alkhani)

Die zweite Partei: der Kunde

Die beiden Parteien müssen die nachstehend aufgeführten allgemeinen Bestimmungen und Bedingungen einhalten:

  1. Die erste Partei verpflichtet sich, der zweiten Partei die Beratungsleistungen und die erforderliche Informationen (Papiere, Dokumente, Beratung) zur Verfügung zu stellen.

  2. Die vom Kunden gezahlten Gebühren umfassen alle Steuern und Gebühren, die in Deutschland und Dänemark zu zahlen sind, um einen Heiratsantrag zu stellen und den Antrag zu bearbeiten, bis wir den Termin für den Abschluss der Ehe erhalten.

  3. Kommt der Kunde nicht absichtlich oder unbeabsichtigt oder aufgrund schwieriger Umstände, die außerhalb seiner Kontrolle liegen wie z. B. (persönlicher Grund, Straßensperrungen, Grenzsperrungen, Epidemien, Flughafensperrungen, aufgrund von Krankheit, fehlenden offiziellen Dokumenten, Streik, schlechtes Wetter und andere Gründe), zum vereinbarten Termin, so ist der Kunde verpflichtet, die Dienstleistungsgebühren vollständig zu zahlen.

  4. Für den Fall, dass der Kunde den Termin für den Abschluss der Ehe endgültig stornieren möchte, wird keine der gezahlten Gebühren zurückerstattet, und der Kunde ist verpflichtet, den vollen Betrag der vertraglich vereinbarten Leistung zu zahlen, da die Gebühren und Beträge, die für die Beantragung der Ehe gezahlt werden, vom dänische Standesämter gemäß Gesetz Ageskabsolven §13, LBK no. 1052 vom 12 November 2012, nicht erstattet werden. Die dem Kunden angebotenen Arbeiten und Dienstleistungen gehören ausschließlich dem Kunden persönlich.

  5. Im Falle einer Änderung, Aufhebung, eines neuen Gesetzes oder einer Stornierung des zuvor vom dänische Standesämter festgelegten Termins zum Abschluss des Ehevertrags, ist der Kunde verpflichtet, den vollen Betrag gemäß dem zwischen der ersten Partei und dem Kunden geschlossenen Vertrag zu zahlen, der als gültig angesehen wird, und dem Kunden werden keine Gebühren erstattet.

  6. Die erste Partei gilt als Vermittler, der alle seine Aufgaben erfüllt, indem er Dokumente empfängt, koordiniert, prüft, den Antrag einreicht und ihn weiterverfolgt, bis der Termin für den Abschluss des Ehevertrags gebucht ist. Daher gelten diese Dienstleistungen als unabhängige Dienstleistungen, und die vom Kunden gezahlten Gebühren hängen nicht mit dem Erfolg der Ehevertragsverfahren zusammen.

  7. Der Zeitraum für die Bearbeitung des Antrags wird ab dem Datum des Eingangs von Kopien der erforderlichen Dokumente und Unterlagen sowie des Eingangs der ersten Zahlung auf unserem Bankkonto berechnet.

  8. Der Kunde verpflichtet sich, die vollen Gebühren zu zahlen und uns alle erforderlichen Daten und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

  9. Unter bestimmten Umständen wird ein Termin für den Abschluss des Ehevertrags am Samstag oder Sonntag gebucht. In diesem Fall fallen zusätzliche Gebühren wie Zeugen und andere Dienstleistungen an (der Kunde ist verpflichtet, diese Gebühren zu zahlen).

  10. Die erste Partei schließt einen Vertrag über die angebotenen Dienstleistungen ab, nachdem sie die erste Zahlung der Gebühren und die erforderlichen Dokumente und Papiere erhalten hat.

  11. Dieser Vertrag stellt Ihre ausdrückliche Zustimmung dar, mit dem Anbieten der Dienstleistungen zu beginnen.

  12. Die allgemeinen Bestimmungen, Bedingungen, und Gebühren gelten nach Erhalt der vom Kunden verlangten Dokumente und Unterlagen sowie der Gebühren als vom Kunden ausdrücklich genehmigt.

  13. Für den Fall, dass das Standesamt in Dänemark weitere Dokumente anfordert, ist der Kunde verpflichtet, die erforderlichen Dokumente zum angegebenen Zeitpunkt ausschließlich an folgende E-Mail zu senden: info@heirateninsüddänemark.de
    Wenn die Dokumente aus irgendeinem Grund nicht zum angegebenen Zeitpunkt gesendet werden, wird keine der im Vertrag festgelegten Gebühren erstattet und der Kunde ist verpflichtet, die vollen Gebühren des Servicevertrags zu zahlen.

  14. Der Kunde verpflichtet sich, alle richtigen Informationen bereitzustellen, da die Erste Partei nicht für die falschen Informationen verantwortlich ist, die der Kunde bereitgestellt, gesendet oder gemacht hat. Im Falle eines Fehlers in den Informationen kann dies die vom dänische Standesämter erteilte Heiratsgenehmigung negativ beeinflussen. der Kunde ist somit verpflichtet, die Gebühren vollständig zu zahlen.

  15. Servicevertragsgebühren betragen €1100.

  16. Dem Kunden werden den Termin, den Ort und das Datum der Heirat vor der zweiten Zahlung nicht mitgeteilt.

Rücktrittsrecht

  1. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu kündigen.

  2. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Datum des Eingangs der ersten Zahlung.

  3. Der Kunde (die zweite Partei) verliert sein Recht, den Betrag der ersten Zahlung zurückzufordern, falls die Widerrufsfrist überschritten wird, und informiert die erste Partei nicht über den Start der Dienstleistungen (Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrags).

  4. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde die erste Partei innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen ausschließlich schriftlich informieren, indem er den Widerrufsantrag ausfüllt und an folgende E-Mail: info@heirateninsüddänemark.de sendet, um seine Entscheidung zum Rücktritt vom Vertrag zu melden.

  5. Der Kunde ist verpflichtet, die Gebühren der Dienstleistung im Falle eines Widerrufs vollständig zu zahlen, da die gezahlten Gebühren nicht zusätzlich zu den Gebühren für die von der ersten Partei erbrachten Dienstleistungen vom Standesamt in Dänemark erstattet werden. Sowie die von der ersten Partei angebotenen Gebühren für Dienstleistungen.

  6. Möchte der Kunde die Leistung während der Widerrufsfrist in Betrieb nehmen, ist der Kunde verpflichtet, einen von beiden Parteien vereinbarten Betrag zu zahlen.

  7. Das Widerrufsrecht endet im Falle eines Vertrages über das Anbieten von Dienstleistungen, wenn die erste Partei die Dienstleistungen vollständig erbracht hat und die erste Partei erst mit dem Anbieten der Dienstleistungen beginnt, nachdem der Kunde seine ausdrückliche Zustimmung erteilt hat und gleichzeitig sein Wissen und seine Kenntnis bestätigt hat, dass er sein Recht zum Widerruf bei vollständiger Erfüllung des Vertrages zuvor durch die erste Partei verliert.

  8. Beim Versenden von Heiratsurkunden und bei Zahlung von Gebühren fordert der Kunde die Dienstleistungen der ersten Partei an und erklärt dies, indem er eine Nachricht über die folgende E-Mail sendet: info@heirateninsüddänemark.de
    "Ich fordere ausdrücklich an und stimme gleichzeitig zu, den angeforderten Dienst vor Ablauf der Widerrufsfrist zu starten, und ich weiß, dass dies bedeutet, dass mein Widerrufsrecht abgelaufen ist." (Ausdrücklich im Vertrag geschrieben)

  9. Die von der ersten Partei angebotenen Dienstleistungen gelten als Dienstleistungsverträge und beziehen sich nur auf Dienstleistungsangelegenheiten. Bei Dienstleistungsverträgen endet das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn die erste Partei mit dem Anbieten von Dienstleistungen gemäß der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden, die Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist zu starten.

  10. Die Dienstleistungsfrist wird ab dem Datum des Eingangs der Dokumente, Dienstleistungsgebühren, und des Leistungsvertrags berechnet. Das bedeutet, dass Ihr Widerrufsrecht abgelaufen ist. Dieses Widerrufsrecht wird gemäß Artikel Abs. 4 BGB 356 berücksichtigt, wobei Sie ausdrücklich zugestimmt haben, den Dienst zu starten, falls Kopien der erforderlichen Dokumente und Unterlagen gesendet werden und die Leistungsgebühren bei der ersten Partei eingegangen ist.

Kontaktieren Sie uns

Basem Alkhani

 

Adresse:

     Hauenriede 63
     Uelzen 29525
     Deutschland

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     +49 1777 701477
  E-Mail:

     info@heirateninsüddänemark.de

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